Regeln für den Karnevalsumzug
Umzugsordnung und Anmeldeformular (Zugteilnehmer) für den Karnevalsumzug am 25.02.2020 in Niederfischbach
Erläuterung zum Sachverhalt:
Für alle Festumzüge in Rheinland-Pfalz gelten grundsätzlich der Erlass des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums vom 24.07.2018, die dazu bestehende Ausnahmeverordnung über straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (Brauchtum) sowie das Merkblatt für die Nutzung und den Einsatz von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen.
Diese Unterlagen wurden den Zugteilnehmern der vergangenen Jahre per Mail vorab zugestellt.
Diese Auflagen, insbesondere das Haftungsrecht verpflichten die Ortsgemeinde als Veranstalter, eine Umzugsordnung zu erstellen. Die Ortsgemeinde (Zugleitung) ist verpflichtet, die Einhaltung der Zugordnung sicherzustellen.
Deshalb sind alle mit Fahrzeugen teilnehmenden Gruppen zur Einhaltung der Auflagen zu verpflichten, die sich aus dem o. g. Erlass ergeben.
Bitte beachten Sie, dass diese Fahrzeugregelungen für Zugteilnehmer natürlich auch außerhalb der Verbandsgemeinde Kirchen Gültigkeit haben (z. B. Teilnahme Karnevalsvereins mit einem Prinzenwagen am Rosenmontagszug in Herdorf).
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen bzw. ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen.
[Auszug aus der Umzugsordnung]
Hier finden Sie die kpl. UMZUGSORDNUNG und das ANMELDEFORMULAR.