Landesmittel für Ausbau fehlen
Niederfischbach. „Ja, wer das gelesen hat, der wird geschmunzelt und vielleicht auch mit den Augenbrauen gezuckt haben“: Das sagte Ortsbürgermeister Dominik Schuh, als es im Bauausschuss der Ortsgemeinde um das „Herstellen des gemeindlichen Einvernehmens“ für mehrere Stützmauern ging. Nur: „Der Sachverhalt wurde bereits hergestellt“, so der Ortschef. Und: Es sei ungünstig, nachträglich die Zustimmung des Gemeinderats zu suchen, unterstrich Schuh bei der Sitzung am Montag in der Turnhalle Fischbacherhütte.
Hintergrund: Laut der Sitzungsvorlage beabsichtigt der Eigentümer einer Doppelhaushälfte, den hinter seinem Wohngebäude nach Norden hin steil ansteigenden Garten in ebene Terrassen zu untergliedern. Dazu seien mehrere Stützmauern erforderlich. Aber: „Das Vorhaben wurde bereits ohne vorherige Genehmigung ausgeführt und soll nun nachträglich auf seine Zulässigkeit hin geprüft werden.“ Die Stützmauern seien von der Straße aus bis in eine Tiefe von 18 Metern angelegt. Demnach schaffen die Stützmauern zwei Plateaus und erreichen Höhen von 2 bis 2,5 Metern. Treppen und eine Rampe verbinden die Ebenen.
„Geeignet, den Wohnfrieden zu beeinträchtigen“
Eine „unverbindliche planungsrechtliche Einschätzung“ gibt die Verbandsgemeindeverwaltung ab und äußert darin auch: „Das Vorhaben ist dazu geeignet, den Wohnfrieden zu beeinträchtigen. Das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme kann als verletzt angesehen werden.“ Rein vom Bauordnungsrecht sei es genehmigungsfähig, auch im Nachgang, teilte der Kirchener Bauamtsleiter Tim Kraft bei der Sitzung mit. „Ich hätte mir gewünscht, dass es anders läuft“, sagte der Ortsbürgermeister.
Auch in den weiteren Wortmeldungen im Ausschuss wurde deutlich, dass man nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden möchte, über die man dann entscheiden soll. Schuh empfahl, die Nachbarn einzubeziehen. Wenn so etwas am Ende nicht genehmigungsfähig sei, dann könne das auch böse nach hinten losgehen, meinte Bernd Becker. Das könne Kosten verursachen.
Der Ausschuss hatte alles nur baurechtlich einzuschätzen. Ob es genehmigt werde, das werde sich seitens des Kreises zeigen, der über den Bauantrag zu befinden hat, so Schuh. Der Ausschuss hat dem Ortsgemeinderat empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.
Neues Kita-Gesetz
Ein weiteres Thema: Das neue Kita-Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz ist seit Juli in Kraft. Für die kommunale Kita Sonnenschein in Niederfischbach bedeutet das, dass die Einrichtung erweitert werden muss. Wie diese berichtet, soll deshalb ein Anbau errichtet werden. Dieser soll Raum und Platz schaffen, um u. a. Bistro, Personalraum sowie Schlaf- und Ruhemöglichkeiten für die Kinder auszubauen. Für die Baumaßnahme erhofft man sich Fördermittel vom Landkreis. Die erforderlichen Unterlagen für das Bauvorhaben wurden zur Prüfung ins Kreishaus geschickt, informierte der Ortsbürgermeister, der im Bauausschuss einen kurzen Sachstandsbericht abgab.
Demnach steht jetzt schon fest, dass es für den Anbau keine Landesmittel geben wird. Diese fließen nur bei einer Aufstockung der Betreuungsplätze, was nicht zur Debatte steht. Wenn man die Freigabe des Landkreises hat, sollen die Pläne in den Gremien vorgestellt werden. Danach will man in die Ausschreibung gehen. Wenn alles gut laufe, dann könne man im Sommer 2022 loslegen, antwortete der Ortsbürgermeister auf Nachfrage der Siegener Zeitung. Mit dem Hochwasservorsorgekonzept liegt die Verbandsgemeinde Kirchen in den letzten Zügen. Unter Mitteilungen informierte darüber Bauamtsleiter Kraft. Kürzlich gab es den letzten Workshop mit Forstamt und Haubergsgenossenschaften.
Ein Ingenieurbüro soll alles für die Abschlussveranstaltung im November zusammenstellen. Danach sei das Thema keineswegs beendet, betonte Kraft. Im Weiteren werde es beispielsweise um Fördermittel für den technischen Hochwasserschutz gehen. Ein Ziel sei es, die Thematik in die Breite zu bringen. Bei der Abschlussveranstaltung sollen Räte und Einwohner involviert werden.
Quelle/Autor: Siegener Zeitung – rai