Information der Unteren Wasserbehörde
Angesichts der aktuellen Trockenperiode und Wasserknappheit in den heimischen Gewässern ruft die Untere Wasserbehörde der Altenkirchener Kreisverwaltung zum Wassersparen auf. Darauf weist die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung hin.
Es gelte demnach nicht nur, das Trinkwasser aus der Leitung einzusparen. Auch an Bächen und Flüssen im Landkreis ist das Wasser schon knapp, so die Information aus dem Kreishaus. Die Situation verschlechtert sich, wenn in den Trockenphasen zusätzlich Wasser zum Beispiel durch Abpumpen oder direktes Ableiten aus den Gewässern entnommen wird. Besonders während Trockenphasen sei es wichtig, die Bäche vor dem völligen Austrocknen zu schützen, um ökologische Schäden zu verhindern und die natürlichen Selbstreinigungskräfte des Gewässers zu erhalten.
Die Untere Wasserbehörde weist daher eindringlich darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen nur zulässig ist, wenn dafür eine ausdrückliche Entnahmeerlaubnis der Unteren Wasserbehörde vorliegt. Der statthafte Gemeingebrauch – das Schöpfen mit Handgefäßen – nach Wasserhaushaltsgesetz (Paragraf 25) und Landeswassergesetz (Paragraf 22) ist aktuell nicht gegeben, da durch die verminderte Wasserführung ökologische Schäden an den Gewässern drohen. „Eine Wassermenge, die das Überleben von Fauna und Flora gewährleistet, muss stets im Gewässer verbleiben“, so die Behörde. Daher appelliert die Untere Wasserbehörde an jeden Einzelnen, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Sommer zu unterlassen, um das Überleben der aquatischen Tier- und Pflanzenwelt zu sichern.